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AGBs

1. Allgemeines

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der VI3UAL - Nick Bittner & Jasmin Jelassi GbR, Vogteistraße 15, 50670 Köln (nachfolgend „VI3UAL“ genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von VI3UAL ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, welche Ihnen auf Anfrage gerne auch übersandt werden. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

(2) Allen durch VI3UAL erstellten Angeboten und allen von VI3UAL angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Annahme des seitens VI3UAL unterbreiteten Angebots zum Vertragsschluss oder die Entgegennahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen als anerkannt.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn VI3UAL diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen unserer schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung.

2. Begriffsbestimmungen

Sofern in diesen AGB oder dem Vertrag mit dem Auftraggeber die Rede ist von
(1) Rohmaterial, so bezeichnet dieser Begriff sämtliche nicht bearbeitete Inhalte in Wort, Bild und Ton.
(2) Produktionsmaterial, so bezeichnet dieser Begriff die seitens des Auftraggebers oder von VI3UAL zur Erbringung der Vertragsleistung zur Verfügung gestellte Material (wie z. B. Requisiten), Produktinformationen, Daten, Vorlagen oder anderweitige Informationen oder Unterlagen.
(3) Musterkopie, so bezeichnet dieser Begriff einen Entwurf der vertraglich geschuldeten Leistungen, der dem Auftraggeber zur kritischen Durchsicht überreicht wird, bevor das finale Werk erstellt wird.

3. Angebot, Vertragsschluss

(1) Angebote seitens VI3UAL gegenüber potentiellen Auftraggebern sind für eine Dauer von zwei Wochen ab Angebotszugang bindend. Voraussetzung für die Gültigkeit des Angebots ist die vollständige Unterrichtung von VI3UAL über alle die angefragte Leistung betreffenden Informationen.
(2) Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung sind ausschließlich diese AGB sowie gesondert getroffene schriftliche Vereinbarungen maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail, Fax).

4. Vergütung

(1) Die an VI3UAL zu entrichtende Vergütung wird vertraglich vereinbart. Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO und netto.
(2) Eine Überschreitung der vereinbarten Vergütung um bis zu 10% ist zulässig, solange die Überschreitung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird VI3UAL den Auftraggeber darauf unter Angabe der voraussichtlichen zusätzlichen Vergütung hinweisen. Die zusätzliche Vergütung gilt als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 3 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen

Hinweises durch VI3UAL widerspricht.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Vergütungsansprüche sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Skontoabzug fällig.
(2) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von VI3UAL ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(3) Wird ein geforderter Vorschuss nicht gezahlt, kann VI3UAL nach vorheriger Ankündigung die weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. VI3UAL ist verpflichtet, die Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
(4) Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu

bezahlen.

6. Eigentumsvorbehalt

VI3UAL behält sich das Eigentum an hergestellten Waren (z. B. Broschüren) bis zum Erhalt der vollständigen Vergütung vor. Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

7. Haftung, Verjährung

(1) VI3UAL haftet unabhängig von den Haftungsbeschränkungen dieses Abschnittes nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von VI3UAL, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für Schäden, für deren Nichteintreten eine Garantie seitens VI3UAL übernommen wurde.

(2) VI3UAL haftet auch für Schäden, die VI3UAL durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). VI3UAL haftet im Falle von leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(3) Die Haftungsbeschränkungen nach dieser Ziffer 7 gelten auch für Erfüllungsgehilfen von VI3UAL.
(4) Alle Ansprüche gegen VI3UAL auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, auf vertraglicher oder außervertraglicher Grundlage, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Frist beginnt mit Abschluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Verjährungsfristen für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln betragen ein Jahr nach Erbringung der Leistung, im Fall des Vorliegens eines Werkvertrages ein Jahr nach der Abnahme der Leistungen. Die gesetzliche Verjährung im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Arglist, einer Garantie sowie von Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.

8. Rechte, Freiheit von Rechten Dritter

(1) Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Materialien und Informationen bzw. Produktionsmaterial. Der Auftraggeber versichert, dass im Rahmen des Vertrages

von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte bzw. Produktionsmaterial frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung durch VI3UAL einschränken oder ausschließen. Der Auftraggeber versichert vielmehr, dass er über die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte für von ihm überlassene Materialien und Informationen bzw. Produktionsmaterial verfügt und diese an VI3UAL überträgt. Der Auftraggeber versichert ferner, dass er über sonst erforderliche Rechte zur Durchführung der Vertragsleistung nach seinen Anforderungen verfügt (z.B. Nutzungsrechte für GEMA-pflichtiges Material). Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Auftraggeber hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, VI3UAL von den Ansprüchen Dritter freizuhalten. VI3UAL ist berechtigt, Auskunft über die von dem Auftraggeber getroffenen Vorkehrungen zu verlangen.
(2) Werden durch eine Leistung von VI3UAL Rechte Dritter verletzt, wird VI3UAL nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder die Leistung zurücknehmen. Dem Auftraggeber stehen gegen VI3UAL nur dann etwaige Ansprüche zu, wenn die vertraglichen Leistungen nicht vereinbarungsgemäß genutzt werden können und die Abweichung vom vereinbarten Vertragssoll von VI3UAL zu vertreten ist. VI3UAL ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Auftraggeber die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn VI3UAL gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemachtwerden.

9. Lieferfrist, Leistungshindernisse, Höhere Gewalt Dritter

(1) VI3UAL kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn Fixtermine hinsichtlich der Fertigstellung der Leistung vereinbart worden sind und sie die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat VI3UAL höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, geplante und ungeplante Streiks, Warnstreiks und Aussperrungen, Blockade von Beförderungswegen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und außergewöhnliche Ereignisse. VI3UAL kann sich auf höherer Gewalt berufen, wenn die Ausführung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung vollständig oder teils, wohl oder nicht vorübergehend, verhindert oder erschwert werden durch Umstände, die sie nicht zu verschulden haben, wie bspw. Blitzschlag, Überschwemmungen, außergewöhnlich extreme Wetterverhältnisse, Feuer, Epidemie, Krankheit des Personals von VI3UAL oder Taten von lokalen/nationalen Behörden oder anderen befugten Behörden.

(2) Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag vollständig oder teilweise hinsichtlich des nicht ausführbaren Teils zu beenden, wenn und soweit die Durchführung des Vertrags und Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und außergewöhnlichen Ereignis nach Absatz 1 nicht nur unwesentlich erschwert und mehr als nur vorübergehend unmöglich wird. Dies hat die jeweilige Partei der anderen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Falls VI3UAL feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.
(4) Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich Herstellung des Werkes durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist VI3UAL berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von dem Vertrag zurückzutreten. VI3UAL behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

10. Verschwiegenheit

(1) VI3UAL und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen, die aufgrund ihrer Art vertrauenswürdig sind oder als vertraulich gekennzeichnet sind, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren, diese nicht an Dritte weiterzugeben und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter, sonstigen Erfüllungsgehilfen oder Dritten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht für solche Informationen, die (i) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich waren oder danach ohne das Verschulden der empfangenden Partei allgemein zugänglich wurden, (ii) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits im Besitz der empfangenden Partei war, (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung zugänglich gemacht wurde, (iv) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnung Behörden mitzuteilen ist; wobei die empfangende Partei der offenbarenden Partei die Verpflichtung zur Mitteilung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen hat, um der mitteilenden Partei die Möglichkeit zu geben, in ihrem Ermessen angemessene Schritte einzuleiten, um zu verhindern, dass die Informationen allgemein zugänglich werden, oder (v) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verletzung dieses Vertrages entwickelt wurden.

11. Künstlersozialkasse

Die von VI3UAL berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an VI3UAL, für Leistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe ist nicht Teil der vereinbarten Vergütung und darf daher vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Mit den entsprechenden Abgaben darf der Auftraggeber auch nicht aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

12. Datenschutz

(1) VI3UAL verarbeitet im Rahmen dieses Vertrages die Kontaktdaten der Ansprechpartner des Auftraggebers (z. B. Name, E-Mail-Adresse), welche als personenbezogene Daten zu qualifizieren sind. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung – Verordnung (EU) 2016/679 „DSGVO“ – und dem Bundesdatenschutzgesetz). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des zwischen Vi3ual und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und rechtfertigt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Gegebenenfalls kann es auch erforderlich sein, dass VI3UAL die personenbezogenen Daten aufgrund gesetzlicher Vorgaben verarbeitet oder an Dritte weitergeben muss. Die Verarbeitung rechtfertigt sich insoweit aus Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. (2) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die VI3UAL - Nick Bittner & Jasmin Jelassi GbR, Vogteistraße 15, 50670 Köln, Tel: 015739137313 oder 01734976108, E-Mail: management@vi3ual.com.

(3) Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag verarbeiteten personenbezogenen Daten werden folgenden Kategorien von Empfängern offengelegt:

- Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO, d.h. Unternehmen, die aufgrund vertraglicher Bindung mit den personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den Weisungen des Verantwortlichen umgehen; Anbieter von technischen Diensten und Dienstleistungen, insbesondere Rechenzentrumsleistungen.

(4) Eine Weitergabe an sonstige Dritte, insbesondere an Empfänger in Drittländern ist durch VI3UAL nicht beabsichtigt.
(5) Die personenbezogenen Daten werden von VI3UAL nur solange gespeichert, wie dies für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, notwendig ist, es sei denn gesetzliche Bestimmungen sehen längere Aufbewahrungsfristen vor.

(6) Die Ansprechpartner des Auftraggebers sind nicht zur Bereitstellung seiner personenbezogenen Daten verpflichtet. Eine Nichtbereitstellung von Kontaktdaten notwendiger Ansprechpartner beim Auftraggeber führen jedoch dazu, dass VI3UAL in kein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber treten kann. Automatisierte Entscheidungsfindungen, die gegenüber der betroffenen Person rechtliche Wirkungen entfalten oder die in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen könnte, finden im Zusammenhang mit vorbezeichneter Verarbeitung nicht statt.

(7) Der betroffenen Person stehen folgende Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft gegen den Verantwortlichen über die bei ihm gespeicherten die betroffene Person betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO),
- das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) der personenbezogenen Daten der betroffenen Person,
- das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) der personenbezogenen Daten der betroffenen Person,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO),
- das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), das heißt Aushändigung der beim Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten der betroffenen Person in einem gängigen, maschinenlesbaren Format
- Da der Verantwortliche keine Verarbeitung ausführt, die er auf eine Einwilligung stützt, steht der betroffenen Person kein Recht zu, die erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen,
- Da der Verantwortliche keine Verarbeitungen ausführt, die er auf eine Interessenabwägung stützt, steht der betroffenen Person kein Recht zum Widerspruch gegen solche Verarbeitungen zu.
Des Weiteren hat die betroffene Person ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), welche wie folgt zu erreichen ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
(8) Der Auftraggeber sichert zu, diese Datenschutzhinweise an die entsprechenden Ansprechpartner zur Kenntnis zu übermitteln.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
(2) Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.

(3) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Sitz von VI3UAL.

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